Gebrauchtmaschine aus dem Ausland: Was sie vor der Inbetriebnahme in der Slowakei erfüllen muss

Gebrauchtmaschine aus dem Ausland vor der Anpassung an slowakische Vorschriften
Maschinensicherheit

Gebrauchtmaschine aus dem Ausland: Was sie vor der Inbetriebnahme in der Slowakei erfüllen muss

Eine günstig gekaufte Maschine aus China oder von einem deutschen Gebrauchtmaschinenhändler kann bei der Inbetriebnahme teuer werden. Wir erklären, wann eine neue Konformitätsbewertung nötig ist, was die Arbeitsinspektion prüft und welche Anpassungen am häufigsten sind.

Eine Gebrauchtmaschine aus dem Ausland ist für viele Hersteller ein vernünftiger Weg zu höherer Produktionskapazität. Eine neue Maschine eines europäischen Herstellers kann eine längere Lieferzeit und einen höheren Preis haben als eine gebrauchte oder aus Asien importierte Maschine. Das Problem zeigt sich oft erst nach dem Abladen vom Lkw: Die Maschine hat keine CE-Kennzeichnung, die Anleitung gibt es nur auf Englisch oder Chinesisch, der Schaltschrank ist für 480 V und 60 Hz gebaut und die Schutzabdeckungen lassen sich während des Betriebs öffnen.

Eine solche Maschine mag technisch funktionieren, aber der Arbeitgeber darf sie nicht in Betrieb nehmen, solange sie die slowakischen und europäischen Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt. Bei einem Unfall oder einer Kontrolle der Arbeitsinspektion haftet der Betreiber, nicht der Verkäufer.

In diesem Artikel gehen wir durch, welche Vorschriften je nach Herkunft der Maschine gelten, was sich ab dem 20. Januar 2027 ändert, welche Anpassungen am häufigsten sind und wie man sie schon vor dem Kauf im Budget berücksichtigt.

Entscheidend: Woher die Maschine kommt und ob sie neu ist

Die Gesetzgebung unterscheidet zwei Situationen: das Inverkehrbringen einer Maschine auf dem EU-Markt und die Benutzung einer Maschine im Betrieb. Für beide gelten unterschiedliche Vorschriften und Pflichten.

Maschine aus einem Land außerhalb der EU — neu oder gebraucht

Eine Maschine, die erstmals in die EU eingeführt wird, wird wie ein neues Produkt behandelt, das in Verkehr gebracht wird — auch wenn sie im Herkunftsland jahrelang in Betrieb war. Sie muss die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der slowakischen Regierungsverordnung Nr. 436/2008 Slg. (Richtlinie 2006/42/EG) erfüllen und über technische Unterlagen, eine EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung verfügen. Stellt der Hersteller das nicht sicher, gehen die Pflichten auf denjenigen über, der die Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt — häufig auf den Käufer selbst.

Gebrauchtmaschine aus der EU

Eine Maschine, die in der EU bereits in Verkehr gebracht wurde, wird beim Verkauf an einen weiteren Nutzer nicht erneut bewertet. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass sie die Mindestanforderungen an die Sicherheit nach der slowakischen Regierungsverordnung Nr. 392/2006 Slg. erfüllt. Fehlen Anleitung, Schutzabdeckungen oder ein funktionierender Not-Halt, müssen sie ergänzt werden — unabhängig davon, ob die Maschine eine CE-Kennzeichnung oder eine EU-Konformitätserklärung hat.

Ältere Maschine, gebaut vor der CE-Kennzeichnung

Ältere Maschinen, die vor Einführung der verpflichtenden CE-Kennzeichnung gebaut wurden, tragen sie nicht und benötigen sie auch nachträglich nicht, solange sie nicht verändert werden. Sie müssen jedoch die Mindestanforderungen an Arbeitsmittel erfüllen. Die Verordnung 392/2006 lässt zu, dass Maßnahmen bei gebrauchten Arbeitsmitteln nicht immer dieselben sein müssen wie bei neuen — entscheidend ist, dass das Risiko auf ein akzeptables Niveau gesenkt wird.

Was sich ab dem 20. Januar 2027 ändert

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, die die Richtlinie 2006/42/EG ersetzt. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens der Maschine, nicht das Datum der Bestellung — eine Maschine aus einem Drittland, die im Februar 2027 geliefert wird, wird bereits nach den neuen Regeln bewertet.

Für Unternehmen, die Maschinen im Ausland kaufen, sind drei Änderungen am wichtigsten:

  • Die wesentliche Veränderung ist erstmals direkt in der Vorschrift definiert. Wer eine Maschine auf eine vom Hersteller nicht vorgesehene Weise verändert und dadurch eine neue Gefährdung schafft oder ein bestehendes Risiko erhöht, wird zum Hersteller mit allen Pflichten.
  • Cybersicherheit und Software — Eingriffe in Steuerungs- oder Sicherheitssoftware dürfen den sicheren Betrieb nicht gefährden. Auch eine Programmänderung kann eine wesentliche Veränderung sein.
  • Die digitale Betriebsanleitung ist zulässig, auf Anfrage muss der Lieferant jedoch kostenlos eine gedruckte Fassung bereitstellen.

Bei Einfuhren aus Drittländern wachsen auch die Pflichten des Einführers: prüfen, ob der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt, die Dokumentation erstellt und das CE-Zeichen angebracht hat, die eigenen Kontaktdaten auf der Maschine angeben und die Konformitätserklärung zehn Jahre aufbewahren.

Die häufigsten Abweichungen an importierten Maschinen

Bei Maschinenbesichtigungen wiederholen sich dieselben Mängel. Die meisten erkennt ein erfahrener Techniker bei einem einzigen Besuch.

  • Schutzabdeckungen ohne Verriegelung — Türen zum Arbeitsbereich lassen sich während des Betriebs öffnen, oder die Abdeckungen haben Lücken, durch die man an gefährliche Teile gelangt.
  • Der Not-Halt stoppt nicht alle gefährlichen Bewegungen oder ist über einen Standard- statt über einen Sicherheitskreis verdrahtet.
  • Elektrische Ausrüstung für eine andere Spannung und Frequenz, Komponenten nur mit UL-Zertifikat, kein abschließbarer Hauptschalter, unzureichender Schutz gegen direktes Berühren.
  • Steuerung — Sicherheitsfunktionen per Programm in einer Standard-SPS statt über ein Sicherheitsrelais oder eine Sicherheits-SPS.
  • Sprache — HMI, Warnschilder und Anleitung nur in einer Fremdsprache. Die Betriebsanleitung muss in der Amtssprache des Landes vorliegen.
  • Fehlende Dokumentation — Stromlaufpläne, Ersatzteilliste, Konformitätserklärung.

Wie die Anpassung einer Maschine abläuft

Die Anpassung beginnt nicht mit dem Kauf von Schutzabdeckungen, sondern mit einer Risikobeurteilung nach EN ISO 12100. Ohne sie ist nicht klar, was wirklich notwendig ist und was nur wünschenswert wäre.

  1. Besichtigung der Maschine, ihrer Dokumentation und des geplanten Einsatzes in Ihrer Produktion.
  2. Risikobeurteilung und Liste der Abweichungen von Vorschriften und harmonisierten Normen.
  3. Maßnahmenkonzept — konstruktive, schützende und hinweisende Maßnahmen, in dieser Rangfolge.
  4. Umsetzung — Schutzeinrichtungen und Verriegelungen nach EN ISO 14120 und 14119, Sicherheitskreise nach EN ISO 13849-1, elektrische Ausrüstung nach EN 60204-1, Programmanpassung.
  5. Prüfung — Validierung der Sicherheitsfunktionen, Prüfung der elektrischen Anlage.
  6. Dokumentation — Betriebsanleitung auf Slowakisch, technische Unterlagen, Protokolle und bei einer Konformitätsbewertung auch die EU-Konformitätserklärung.

Gehört die Maschine in der Slowakei zu den besonderen technischen Einrichtungen — etwa bestimmte Druck-, Hebe- oder elektrische Einrichtungen —, kommen behördliche Prüfungen und befugte Personen hinzu. Das sollte im Zeitplan und im Budget berücksichtigt werden.

Was es kostet und wann sich eine Anpassung nicht lohnt

Die Kosten einer Anpassung hängen vom Zustand der Maschine ab, nicht von ihrem Preis. Eine günstige Maschine mit fehlenden Schutzabdeckungen, gebaut für das amerikanische Netz, kann Anpassungen in der Höhe ihres Kaufpreises erfordern. Eine neuere Maschine eines europäischen Herstellers braucht dagegen oft nur Anleitung, Schilder und eine Prüfung.

Die größten Posten sind meist der Umbau des Schaltschranks, ein neuer Sicherheitskreis und die Einhausung des Arbeitsbereichs. Braucht die Maschine alle drei, amortisiert sich die Investition deutlich langsamer als beim Kauf angenommen. Deshalb empfehlen wir eine Besichtigung schon vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags — die Differenz lässt sich in die Preisverhandlung mit dem Verkäufer einbringen.

Im Vertrag mit einem Lieferanten aus einem Drittland sollten Anforderungen an CE, Konformitätserklärung, Anleitung auf Slowakisch und elektrische Ausrüstung für das europäische Netz festgehalten werden. Was der Lieferant nicht erfüllt, bezahlen Sie später selbst.

Anpassung bei der Verkettung von Maschinen zu einer Linie

Ein Sonderfall entsteht, wenn Sie eine importierte Maschine an einen bestehenden Förderer anschließen, einen Roboter ergänzen oder sie mit weiteren Maschinen verketten. Dadurch entsteht eine Gesamtheit von Maschinen, die als Ganzes eine eigene Risikobeurteilung und eine eigene Konformitätsbewertung braucht — auch wenn jede Maschine für sich ein CE-Zeichen hat.

In der Praxis bedeutet das einen gemeinsamen Not-Halt, abgesicherte Übergänge zwischen den Maschinen und eine sichere Steuerungsschnittstelle. Diese Punkte lassen sich in der Planungsphase der Linie am günstigsten lösen, nicht nachträglich. Bei der Integration von Be- und Entladung von Werkzeugmaschinen oder Roboterzellen berücksichtigen wir sie von Anfang an.

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein CE-Aufkleber auf einer Maschine aus China?

Nein. Die CE-Kennzeichnung allein bestätigt nicht, dass die Maschine die Anforderungen tatsächlich erfüllt. Fordern Sie die EU-Konformitätserklärung an, prüfen Sie, ob der Hersteller die angewandten Normen nennt, und lassen Sie die Maschine vor der Inbetriebnahme bewerten.

Die Maschine hat eine EU-Konformitätserklärung. Kann sie also einfach in die Produktion?

Nein. Papier ist geduldig, und eine Erklärung bedeutet nicht, dass die Maschine in Ordnung ist. Bei einem Unfall haftet in erster Linie der Betreiber. Er kann den Hersteller dann verklagen, weil die EU-Konformitätserklärung nicht den Tatsachen entsprach, aber bei chinesischen Herstellern ist die Rechtsdurchsetzung praktisch aussichtslos.

Wer haftet, wenn an einer nicht angepassten Maschine ein Unfall passiert?

Für die Sicherheit der Arbeitsmittel ist nach dem slowakischen Gesetz Nr. 124/2006 Slg. der Arbeitgeber verantwortlich. Hat er die Maschine selbst aus einem Drittland eingeführt oder wesentlich verändert, kann er auch die Pflichten eines Herstellers tragen.

Müssen wir die Maschine anpassen, auch wenn wir sie von einer Firma in Deutschland kaufen?

Eine Gebrauchtmaschine aus der EU braucht kein neues CE-Zeichen, muss aber die Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllen und eine Anleitung auf Slowakisch haben. Ob technische Anpassungen nötig sind, zeigt die Besichtigung.

Wie lange dauert eine Anpassung?

Das Ergänzen von Dokumentation und Schildern dauert Tage. Für den Umbau des Schaltschranks und einen neuen Sicherheitskreis rechnen Sie mit Wochen, vor allem wegen der Lieferzeiten der Komponenten.

Planen Sie den Kauf einer Maschine aus dem Ausland?
Sehen Sie sich unsere Leistung Anpassung importierter Maschinen an slowakische Vorschriften an oder senden Sie uns eine Anfrage — wir bewerten die Maschine schon vor dem Kauf und liefern die Anpassung schlüsselfertig.

Anfrage senden